B2B-Erlöse aus anderen EU Ländern unter Anwendung der OSS Regelungen

Geändert am Fri, 09 Feb 2024 um 12:16 PM

In der Vergangenheit wurden innergemeinschaftliche Lieferungen, deren Beginn nicht in Deutschland lag, falsch von DATEV verarbeitet. Als Ursprungsland wurde von DATEV automatisch Deutschland angegeben. DATEV hat dies durch ein Update behoben. In diesem Zuge sind auch Anpassungen in AccountOne notwendig gewesen.


Seit dem DATEV  Servicerelease 10.15 (Stand 30.09.2021) stehen Automatikfunktionen zur Verfügung, die neue Sammelfunktionen und Standardsteuerschlüssel für Lieferungen und sonstige Leistungen im B2B-Bereich beinhalten. Die Funktionen und die Sammelfunktionen sind nicht im Standard hinterlegt, sondern individuell anzulegen. Weitere Informationen dazu: Steuerschlüssel-Tabelle für Regelbesteuerung ab 2021 (Dok.-Nr. 0904313)


Mit diesen neuen Automatikfunktionen können B2B-Umsätze erfasst werden, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind und nicht in der OSS-EU-Auswertung ausgewiesen werden dürfen:

  • AM 170 000, BU 230 – steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Abnehmer mit USt-IdNr., Ursprungsland nicht Inland.

Export - Wir haben Dir dazu die Möglichkeit geschaffen, unter Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonten B2B für Erlöse B2B EU (innergemeinschaftliche Lieferungen, die in einem anderen EU Land beginnen) einen entsprechenden Steuerschlüssel zu hinterlegen.

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