OSS Meldung in BOP-Portal durchführen

Geändert am Thu, 24 Nov 2022 um 04:03 PM

Die OSS Meldung vornehmen

Seit dem 01.10.2021 steht die OSS Meldung für das III. Quartal bereit. Die vom BZSt versprochene Möglichkeit, die einzelnen Eintragungen als Upload bereit zu stellen, wurde seitens des BZSt leider nicht eingehalten. Daher muss, wenigstens für die Meldung für das III. Quartal, händisch in das BOP eingetragen werden. In den nachfolgenden Schritten erläutern wir Ihnen wie dies funktioniert:


INHALTSVERZEICHNIS

1. Im BOP anmelden


Um sich im BOP anmelden zu können, benötigen Sie ein gültiges Elster Zertifikat und das dazugehörige Passwort. Wenn Sie dies noch nicht besitzen, können Sie es unter folgendem Link beantragen: Elster Zertifikat beantragen.


Wenn Sie bereits ein Elsterzertifikat haben, navigieren Sie in Ihrem Webbrowser zu folgender Domain: https://www.elster.de/bportal/start.



Klicken Sie dort auf den Button Login:




Wählen Sie nun durch einen Klick auf den Button "Durchsuchen" Ihr Elsterzertifikat vom PC aus und tragen Sie das dazugehörige Passwort ein. Mit einem Klick auf "Login" gelangen Sie in das BOP Portal.




2. Das richtige Formular auswählen


Für die OSS Meldung wählen Sie nun das folgende Formular aus: Steuererklärung für die OSS EU-Regelung - für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021.


Navigieren Sie dazu wie folgt: 

  1. linke Seite: "Formulare & Leistungen"
  2. linke Seite: "Alle Formulare"
  3. mittig unter "Steuer-International": One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer - EU Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)
  4. im aufgeklappten Menübaum: Steuererklärung für die OSS EU-Regelung - für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021 




3. Ausfüllen der Steuererklärung


Nach dem Öffnen der Steuererklärung erhalten Sie zuerst den Datenschutzhinweis. Lesen Sie diesen aufmerksam durch und klicken Sie anschließend auf den Button "Weiter".


Auf der Startseite des Formulars tragen Sie folgende Werte ein:


  1. Die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen (ohne Länderkürzel, bspw. bei der UST-ID DE309344739 tragen Sie nur die Zahlen 309344739 ein)
  2. Wählen Sie im nächsten Abschnitt das Jahr und das Quartal aus, für welches die Meldung erstellt wird.



Scrollen Sie weiter herunter, um zu dem Abschnitt "Erklärung der unter der Sonderregelung erbrachten Umsätze" zu gelangen.

Wenn Sie eine Null-Meldung durchführen wollen, wählen Sie den ersten Punkt. Sollen Umsätze nach OSS gemeldet werden, wählen Sie den zweiten Punkt. Klicken Sie anschließend auf den Button "Nächste Seite":




4. Eintragung der Werte je Land


Haben Sie die Startseite des Formulars ausgefüllt, geht es an die Eintragung der Meldedaten je Land. Dafür benötigen Sie eine Übersicht der Umsätze nach Empfangsland & Absenderland sowie die Aufteilung der Umsätze nach Steuersatz. Halten Sie darüber hinaus bei ausländischen Lagern die Umsatzsteueridentifikationsnummern des Steuerpflichtigen der einzelnen Absenderländer bereit. 


Auszug BZSt:
Bei der Umrechnung von Werten in fremder Währung ist einheitlich der von der Europäischen Zentralbank festgestellte Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums anzuwenden. Falls für diesen Tag kein Umrechnungskurs festgelegt wurde, ist der des nächsten Tages anzuwenden.


Klicken Sie auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen".




Wählen Sie nun auf der nächsten Seite das Land des Verbrauchs aus (in unserem Beispiel nehmen wir als Empfangsland (= Land des Verbrauchs) zur Vereinfachung Österreich).



Anschließend erhalten Sie die Möglichkeit in vier verschiedenen Abschnitten Eintragungen vorzunehmen:

  1. Umsätze des Steuerpflichtigen - Dienstleistungen
  2. Umsätze für vom Inland aus durchgeführten Warenlieferungen
  3. Umsätze der festen Niederlassung - Dienstleistungen
  4. Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen


Für die OSS Meldung bei Warenlieferungen benötigen Sie für den Versand aus Deutschland den Punkt 2. Werden auch Waren aus anderen EU Ländern versendet, beispielsweise bei PAN-EU Händlern, muss zusätzlich auch der Punkt 4 ausgefüllt werden. 


Für die folgenden Punkte verwenden wir ein Beispielszenario:


Onlinehändler mit Sitz in Deutschland. Versand erfolgt nach Deutschland und Österreich über Amazon und den eigenen Webshop. Bei Amazon erfolgt der Versand aus Deutschland und zusätzlich aus den Lagern in Polen und Tschechien. Der Händler verkauft sowohl Ware zum normalen Steuersatz, als auch zum ermäßigten Steuersatz. Der Händler nimmt an der Sonderregelung des OSS Teil.


4a. Eintragung der Lieferungen von Deutschland nach Österreich


Sofern noch nicht erfolgt, klicken Sie auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen" und wählen Sie auf der nächsten Seite als Verbrauchsland Österreich aus.


Die Umsätze von Deutschland nach Österreich werden in dem Abschnitt "Umsätze für vom Inland aus durchgeführten Warenlieferungen" eingetragen. 


Dort finden Sie bereits ein Eintragungsfeld, welches Sie wie folgt ausfüllen:


  1. Umsatzsteuertyp: Wählen Sie aus, ob es sich um einen Umsatz zum standard- oder ermäßigten Steuersatz handelt.
  2. Umsatzsteuersatz: Wählen Sie den korrekten Umsatzsteuersatz aus.
  3. Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag: Tragen Sie den Nettowert aller Lieferungen für die Absender-Empfangslandbeziehung in Euro ein.
  4. Umsatzsteuerbetrag: Dieser wird automatisch aus den vorherigen Eintragungen berechnet.
  5. Klicken Sie anschließend auf "Eintrag übernehmen".


Sie sehen nun, dass der Eintrag gespeichert wurde. Um die Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz zu erfassen, klicken Sie auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen". Es öffnet sich nun ein neues Eintragungsfenster, in welchem Sie die Daten der ermäßigten Umsätze erfassen können. Anschließend klicken Sie auf den Button "Eintrag übernehmen", um diese ebenfalls zu speichern.




4b. Eintragung der Lieferungen von Polen nach Österreich


Die Umsätze von Polen und Tschechien nach Österreich werden in dem Abschnitt "Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen" eingetragen. 


Klicken Sie dort auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen":




Auf der folgenden Seite ist nun bereits das aktuell bearbeitete Verbrauchsland ausgewählt. Im nächsten Schritt müssen Sie den Warenlieferer identifizieren. In unserem Fall handelt es sich nicht um eine Lieferfiktion, da die Lieferungen dem Steuerpflichtigen und nicht einer elektronischen Schnittstelle zuzurechnen sind. Wir wählen also den ersten Eintrag aus.




Im Folgenden wird nun das Land des Beginns der Warenlieferung eingetragen. In unserem Beispiel liefert der Händler aus Polen und Tschechien. Wir beginnen hier mit Polen. Es ist ebenfalls notwendig die polnische UST-ID des Steuerpflichtigen zu erfassen. Liegt diese nicht vor, kann auch eine lokale Steuernummer angegeben werden. Anschließend werden die Daten der Lieferungen erfasst:

  1. Umsatzsteuertyp: Wählen Sie aus, ob es sich um einen Umsatz zum standard- oder ermäßigten Steuersatz handelt.
  2. Umsatzsteuersatz: Wählen Sie den korrekten Umsatzsteuersatz aus.
  3. Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag: Tragen Sie den Nettowert aller Lieferungen für die Absender-Empfangslandbeziehung in Euro ein.
  4. Umsatzsteuerbetrag: Dieser wird automatisch aus den vorherigen Eintragungen berechnet.
  5. Klicken Sie anschließend auf "Eintrag übernehmen".




Sie sehen nun, dass der Eintrag gespeichert wurde. Um die Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz zu erfassen, klicken Sie auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen". Es öffnet sich nun ein neues Eintragungsfenster in welchem Sie die Daten der ermäßigten Umsätze erfassen können. Anschließend klicken Sie auf den Button "Eintrag übernehmen", um diese ebenfalls zu speichern.




Lieferungen Polen nach Österreich abschließen!


Nachdem Sie beide Einträge (ermäßigter- und Standardsatz) angelegt haben, klicken Sie auf den Button "Eintrag übernehmen" am Ende der Seite. 



Sie gelangen nun zurück zu Seite für die Umsätze nach Österreich.


4c. Eintragung der Lieferungen von Tschechien nach Österreich


Nach dem Klick auf "Eintrag übernehmen" aus dem vorherigen Schritt befinden Sie sich nun wieder auf der Seite für die Lieferungen nach Österreich. Im Abschnitt "Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen" sehen Sie nun den angelegten Eintrag für Polen. Klicken Sie dort nun auf die Schaltfläche "+ Weitere Daten hinzufügen", um die Eintragung für die Lieferung nach Tschechien vorzunehmen. Folgen Sie dabei den Schritten wie unter 4b. bereits für Polen erläutert.




4d. Österreich abschließen


Nachdem wir nun die Lieferungen aus Deutschland nach Österreich unter dem Abschnitt "Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen" und die Lieferungen aus Polen und Tschechien nach Österreich unter dem Abschnitt "Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen" eingetragen haben, können wir Österreich nun abschließen.


Am Ende der Seite finden Sie die insgesamt anfallende Steuerlast. Kontrollieren Sie diese mit den von Ihnen im Vorfeld ermittelten Werten:



Zum Abschluss von Österreich klicken Sie auf der Seite ganz unten auf den Button "Eintrag übernehmen". Sie gelangen nun auf die Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" zurück. Dort finden Sie den Eintrag "Österreich" mit der ausgewiesenen Steuerlast, welche sich aus Ihren vorherigen Eintragungen ergibt.


4e. Lieferungen von Polen und Tschechien nach Deutschland


Um nun die Umsätze für das nächste Verbrauchsland (Empfangsland) einzutragen, klicken Sie auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen".




Folgen Sie nun den Schritten 4b und 4c aus dieser Anleitung, um die Lieferungen von Polen und Tschechien nach Deutschland entsprechend zu hinterlegen. Die Lieferungen innerhalb von Deutschland sind nicht in der OSS-Meldung zu erfassen.



5. Abschluss der Steuererklärung


Haben Sie alle länderspezifischen Eintragungen gemacht, können Sie die Erklärung abschließen. Prüfen Sie zuerst, ob Sie alle Verbrauchsländer erfasst haben und anschließend den Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer. Diesen finden Sie auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" unter dem Abschnitt "Insgesamt erklärter und zu zahlender Steuerbetrag":




Scrollen Sie nun an das Ende der Seite, setzen Sie den Haken bei "Ich habe vom Ergebnis der Steuererklärung Kenntnis genommen" und klicken Sie anschließend auf den Button "Alles prüfen".




Haben Sie alle Eintragungen korrekt vorgenommen, kommen Sie auf folgende Seite. Andernfalls kehren Sie bitte zurück und korrigieren die angezeigten Fehler:



Nun erhalten Sie die abschließende Übersicht Ihrer Eintragungen. Hier können Sie mit Klick auf die Schaltfläche "Einträge von X bis X" noch einmal die Detailansicht Ihrer Eintragungen einblenden. Sollten alle Angaben passen klicken Sie auf den Button "Absenden".


!!! Achtung: Die OSS Meldung kann nicht korrigiert werden! Ist eine OSS Meldung fehlerhaft, kann diese nur in der Folgeperiode korrigiert werden.



Sollten Sie Fragen zu der oben stehenden Erklärung haben dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: 


Telefon: 0461 57494985

Email: info@accountone.de


Wir weisen darauf hin, dass wir keine Auskunft zum Inhalt oder den zu meldenden Werten geben können. Für solche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Unser Support kann nur rein technische Fragen beantworten.

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