OSS Meldung in BOP-Portal durchführen

Geändert am Fri, 16 Feb 2024 um 09:26 AM

Die OSS Meldung vornehmen

Seit dem 01.10.2021 steht die OSS Meldung für das III. Quartal bereit. Die vom BZSt versprochene Möglichkeit, die einzelnen Eintragungen als Upload bereit zu stellen, wurde seitens des BZSt leider nicht eingehalten. Daher muss, wenigstens für die Meldung für das III. Quartal, händisch in das BOP eingetragen werden. In den nachfolgenden Schritten erläutern wir Dir wie dies funktioniert:


INHALTSVERZEICHNIS

1. Im BOP anmelden


Um sich im BOP anmelden zu können, benötigst Du ein gültiges Elster Zertifikat und das dazugehörige Passwort. Wenn Du dies noch nicht besitzt, kannst Du es unter folgendem Link beantragen: Elster Zertifikat beantragen.


Wenn Du bereits ein Elsterzertifikat hast, navigiere in Deinem Webbrowser zu folgender Domain: https://www.elster.de/bportal/start.



Klicke dort auf den Button Login:




Wähle nun durch einen Klick auf den Button "Durchsuchen" Dein Elsterzertifikat vom PC aus und trage das dazugehörige Passwort ein. Mit einem Klick auf "Login" gelangst Du in das BOP Portal.




2. Das richtige Formular auswählen


Für die OSS Meldung wählst Du nun das folgende Formular aus: Steuererklärung für die OSS EU-Regelung - für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021.


Navigiere dazu wie folgt: 

  1. linke Seite: "Formulare & Leistungen"
  2. linke Seite: "Alle Formulare"
  3. mittig unter "Steuer-International": One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer - EU Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)
  4. im aufgeklappten Menübaum: Steuererklärung für die OSS EU-Regelung - für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021 




3. Ausfüllen der Steuererklärung


Nach dem Öffnen der Steuererklärung erhältst Du zuerst den Datenschutzhinweis. Lies diesen aufmerksam durch und klicke anschließend auf den Button "Weiter".


Auf der Startseite des Formulars trägst Du folgende Werte ein:


  1. Die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen (ohne Länderkürzel, bspw. bei der UST-ID DE309344739 tragen Sie nur die Zahlen 309344739 ein)
  2. Wähle im nächsten Abschnitt das Jahr und das Quartal aus, für welches die Meldung erstellt wird.



Scrolle weiter herunter, um zu dem Abschnitt "Erklärung der unter der Sonderregelung erbrachten Umsätze" zu gelangen.

Wenn Du eine Null-Meldung durchführen willst, wählst Du den ersten Punkt. Sollen Umsätze nach OSS gemeldet werden, wähle den zweiten Punkt. Klicke anschließend auf den Button "Nächste Seite":




4. Eintragung der Werte je Land


Hast Du die Startseite des Formulars ausgefüllt, geht es an die Eintragung der Meldedaten je Land. Dafür benötigst Du eine Übersicht der Umsätze nach Empfangsland & Absenderland sowie die Aufteilung der Umsätze nach Steuersatz. Halte darüber hinaus bei ausländischen Lagern die Umsatzsteueridentifikationsnummern des Steuerpflichtigen der einzelnen Absenderländer bereit. 


Auszug BZSt:
Bei der Umrechnung von Werten in fremder Währung ist einheitlich der von der Europäischen Zentralbank festgestellte Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums anzuwenden. Falls für diesen Tag kein Umrechnungskurs festgelegt wurde, ist der des nächsten Tages anzuwenden.


Klicke auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen".




Wähle nun auf der nächsten Seite das Land des Verbrauchs aus (in unserem Beispiel nehmen wir als Empfangsland (= Land des Verbrauchs) zur Vereinfachung Österreich).



Anschließend erhältst Du die Möglichkeit in vier verschiedenen Abschnitten Eintragungen vorzunehmen:

  1. Umsätze des Steuerpflichtigen - Dienstleistungen
  2. Umsätze für vom Inland aus durchgeführten Warenlieferungen
  3. Umsätze der festen Niederlassung - Dienstleistungen
  4. Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen


Für die OSS Meldung bei Warenlieferungen benötigst Du für den Versand aus Deutschland den Punkt 2. Werden auch Waren aus anderen EU Ländern versendet, beispielsweise bei PAN-EU Händlern, muss zusätzlich auch der Punkt 4 ausgefüllt werden. 


Für die folgenden Punkte verwenden wir ein Beispielszenario:


Onlinehändler mit Sitz in Deutschland. Versand erfolgt nach Deutschland und Österreich über Amazon und den eigenen Webshop. Bei Amazon erfolgt der Versand aus Deutschland und zusätzlich aus den Lagern in Polen und Tschechien. Der Händler verkauft sowohl Ware zum normalen Steuersatz, als auch zum ermäßigten Steuersatz. Der Händler nimmt an der Sonderregelung des OSS Teil.


4a. Eintragung der Lieferungen von Deutschland nach Österreich


Sofern noch nicht erfolgt, klicke auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen" und wähle auf der nächsten Seite als Verbrauchsland Österreich aus.


Die Umsätze von Deutschland nach Österreich werden in dem Abschnitt "Umsätze für vom Inland aus durchgeführten Warenlieferungen" eingetragen. 


Dort findest Du bereits ein Eintragungsfeld, welches Du wie folgt ausfüllst:


  1. Umsatzsteuertyp: Wähle aus, ob es sich um einen Umsatz zum standard- oder ermäßigten Steuersatz handelt.
  2. Umsatzsteuersatz: Wähle den korrekten Umsatzsteuersatz aus.
  3. Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag: Trage den Nettowert aller Lieferungen für die Absender-Empfangslandbeziehung in Euro ein.
  4. Umsatzsteuerbetrag: Dieser wird automatisch aus den vorherigen Eintragungen berechnet.
  5. Klicke anschließend auf "Eintrag übernehmen".


Du siehst nun, dass der Eintrag gespeichert wurde. Um die Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz zu erfassen, klicke auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen". Es öffnet sich nun ein neues Eintragungsfenster, in welches Du die Daten der ermäßigten Umsätze erfassen kannst. Anschließend klickst Du auf den Button "Eintrag übernehmen", um diese ebenfalls zu speichern.




4b. Eintragung der Lieferungen von Polen nach Österreich


Die Umsätze von Polen und Tschechien nach Österreich werden in dem Abschnitt "Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen" eingetragen. 


Klicke dort auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen":




Auf der folgenden Seite ist nun bereits das aktuell bearbeitete Verbrauchsland ausgewählt. Im nächsten Schritt musst Du den Warenlieferer identifizieren. In unserem Fall handelt es sich nicht um eine Lieferfiktion, da die Lieferungen dem Steuerpflichtigen und nicht einer elektronischen Schnittstelle zuzurechnen sind. Wir wählen also den ersten Eintrag aus.




Im Folgenden wird nun das Land des Beginns der Warenlieferung eingetragen. In unserem Beispiel liefert der Händler aus Polen und Tschechien. Wir beginnen hier mit Polen. Es ist ebenfalls notwendig die polnische UST-ID des Steuerpflichtigen zu erfassen. Liegt diese nicht vor, kann auch eine lokale Steuernummer angegeben werden. Anschließend werden die Daten der Lieferungen erfasst:

  1. Umsatzsteuertyp: Wähle aus, ob es sich um einen Umsatz zum standard- oder ermäßigten Steuersatz handelt.
  2. Umsatzsteuersatz: Wähle den korrekten Umsatzsteuersatz aus.
  3. Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag: Trage den Nettowert aller Lieferungen für die Absender-Empfangslandbeziehung in Euro ein.
  4. Umsatzsteuerbetrag: Dieser wird automatisch aus den vorherigen Eintragungen berechnet.
  5. Klicke anschließend auf "Eintrag übernehmen".




Du siehst nun, dass der Eintrag gespeichert wurde. Um die Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz zu erfassen, klickst Du auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen". Es öffnet sich nun ein neues Eintragungsfenster in welchem Du die Daten der ermäßigten Umsätze erfassen kannst. Anschließend klickst Du auf den Button "Eintrag übernehmen", um diese ebenfalls zu speichern.




Lieferungen Polen nach Österreich abschließen!


Nachdem Du beide Einträge (ermäßigter- und Standardsatz) angelegt hast, klickst Du auf den Button "Eintrag übernehmen" am Ende der Seite. 



Du gelangst nun zurück zu Seite für die Umsätze nach Österreich.


4c. Eintragung der Lieferungen von Tschechien nach Österreich


Nach dem Klick auf "Eintrag übernehmen" aus dem vorherigen Schritt befindest Du Dich nun wieder auf der Seite für die Lieferungen nach Österreich. Im Abschnitt "Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen" siehst Du nun den angelegten Eintrag für Polen. Klicke dort nun auf die Schaltfläche "+ Weitere Daten hinzufügen", um die Eintragung für die Lieferung nach Tschechien vorzunehmen. Folge dabei den Schritten wie unter 4b. bereits für Polen erläutert.




4d. Österreich abschließen


Nachdem wir nun die Lieferungen aus Deutschland nach Österreich unter dem Abschnitt "Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen" und die Lieferungen aus Polen und Tschechien nach Österreich unter dem Abschnitt "Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen" eingetragen haben, können wir Österreich nun abschließen.


Am Ende der Seite findest Du die insgesamt anfallende Steuerlast. Kontrolliere diese mit den von Dir im Vorfeld ermittelten Werten:



Zum Abschluss von Österreich klickst Du auf der Seite ganz unten auf den Button "Eintrag übernehmen". Du gelangst nun auf die Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" zurück. Dort findest Du den Eintrag "Österreich" mit der ausgewiesenen Steuerlast, welche sich aus Deinen vorherigen Eintragungen ergibt.


4e. Lieferungen von Polen und Tschechien nach Deutschland


Um nun die Umsätze für das nächste Verbrauchsland (Empfangsland) einzutragen, klicke auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" auf den Button "+ Weitere Daten hinzufügen".




Folge nun den Schritten 4b und 4c aus dieser Anleitung, um die Lieferungen von Polen und Tschechien nach Deutschland entsprechend zu hinterlegen. Die Lieferungen innerhalb von Deutschland sind nicht in der OSS-Meldung zu erfassen.



5. Abschluss der Steuererklärung


Hast Du alle länderspezifischen Eintragungen gemacht, kannst Du die Erklärung abschließen. Prüfe zuerst, ob Du alle Verbrauchsländer erfasst hast und anschließend den Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer. Diesen findest Du auf der Seite "Liste der Umsätze und Berichtigungen" unter dem Abschnitt "Insgesamt erklärter und zu zahlender Steuerbetrag":




Scrolle nun an das Ende der Seite, setze den Haken bei "Ich habe vom Ergebnis der Steuererklärung Kenntnis genommen" und klicke anschließend auf den Button "Alles prüfen".




Hast Du alle Eintragungen korrekt vorgenommen, kommst Du auf folgende Seite. Andernfalls kehrst Du bitte zurück und korrigierst die angezeigten Fehler:



Nun erhältst Du die abschließende Übersicht Deiner Eintragungen. Hier kannst Du mit Klick auf die Schaltfläche "Einträge von X bis X" noch einmal die Detailansicht Deiner Eintragungen einblenden. Sollten alle Angaben passen klicke auf den Button "Absenden".


!!! Achtung: Die OSS Meldung kann nicht korrigiert werden! Ist eine OSS Meldung fehlerhaft, kann diese nur in der Folgeperiode korrigiert werden.



Solltest Du Fragen zu der oben stehenden Erklärung haben, darfst Du Dich gerne mit uns in Verbindung setzen: 


Telefon: 0461 57494985

Email: info@accountone.de


Wir weisen darauf hin, dass wir keine Auskunft zum Inhalt oder den zu meldenden Werten geben können. Für solche Auskünfte wende Dich bitte an Deinen Steuerberater. Unser Support kann nur rein technische Fragen beantworten.

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