Schritt 7 - OSS abbilden

Geändert am Mon, 29 Jan 2024 um 01:19 PM

Um die OSS Sachverhalte abzubilden, bedarf es weiterer Zusatzangaben, welche Du, sofern noch nicht geschehen, bitte in AccountOne hinterlegst. 

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Bitte hinterlege alle Umsatzsteueridentifikationsnummern, die Dein Mandant derzeit besitzt. Insbesondere in PAN-EU Fällen werden die Umsatzsteuer-IDs der Länder für die Lager benötigt, da diese die Grundlage der Buchungssätze darstellen. 

 

ACHTUNG! Fehlt die Umsatzsteuer-ID, ist eine Verbuchung der Sachverhalte mit Beginn der Lieferung im Ausland nicht möglich.



Die Hinterlegung der Umsatzsteueridentifikationsnummern kannst Du unter Benutzer -> Umsatzsteuer -> Umsatzsteueridentifikationsnummer vornehmen. Fehlt die UST-ID-Hinterlegung in AccountOne, fehlt diese auch in den Erlösbuchungen. Daraufhin weist DATEV beim Import dann die Meldung aus, dass ein Bestimmungsland fehlt.



Angaben zur OSS Kontierung

Eine Anleitung zur Kontierung der Auslandssachverhalte findest Du in unserem Artikel OSS & IOSS in AccountOne abbilden. Dort wird auch die Hinterlegung der besonderen OSS Konten erläutert.

 


Angaben zur OSS Registrierung

Zu den oben bereits genannten Angaben benötigen wir darüber hinaus die Information, ob Du am OSS-Verfahren teilnimmst, damit AccountOne die Sachverhalte korrekt buchen kann.


Bitte beachte, dass bei Verwendung des Rechnungsservices von Amazon dieser davon ausgeht, dass Du im OSS registriert bist und auf die Umsatzschwelle verzichtet hast.


Die Einstellungen zur OSS-Registrierung kannst Du unter Benutzer -> Meine Daten im Reiter "OSS" vornehmen:

 

 

Bitte beachte, dass das Datum im Feld "OSS angemeldet seit" nicht vor dem 01.07.2021 liegen darf.

 


Mandanten ohne OSS mit PAN-EU


ACHTUNG! Laut der derzeit vorherrschenden Meinung bedingt ein Lager im Ausland den Wegfall der OSS-Umsatzschwelle. Wenn Lager im Ausland genutzt werden, ist eine Registrierung für OSS unabhängig von der Umsatzschwelle obligatorisch, andernfalls muss eine Registrierung in allen EU-Empfangsländern erfolgen.


 

Mandanten mit IOSS


Wie IOSS Fälle bei uns gekennzeichnet und kontiert werden können, erfährst Du in unserem Artikel OSS & IOSS in AccountOne abbilden.



Festschreibung

 

Es ist essenziell wichtig, dass mit der Einführung in OSS die Festschreibung in AccountOne genutzt wird. Eine bereits abgegebene OSS Meldung kann nicht korrigiert werden. Die Korrektur muss mit entsprechendem Vermerk in der Folgeperiode erfolgen. Dies ist nur dann möglich, wenn die Festschreibung genutzt wird. Weitere Informationen zur Festschreibung findest Du unter dem folgenden Link: Festschreibung.

 

Bitte beachte, dass das Öffnen einer Festschreibung mit einem Entgelt i.H.v. 95,00 € zzgl. MwSt. einhergeht.



Weiterführende Informationsquellen

 

 


Zum nächsten Schritt – Besonderheiten

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