B2B Erlöskonten

Geändert am Tue, 27 Jun 2023 um 02:31 PM

Für die Erstbestückung haben wir in Zusammenarbeit mit vielen Steuerkanzleien einen Best Case für die Kontierung erarbeitet. Diesen können Sie unter Benutzer -> Buchhaltung -> Kontierungsvorlage (Bestcase) einsehen und in Ihren Account kopieren. Anschließend können Sie jedes Konto beliebig anpassen.

Der Onlinehandel hat sich mittlerweile auch für Unternehmen bewährt. Kaum eines Ihrer Mandate kommt heute ohne innergemeinschaftliche Lieferungen aus. Um diese korrekt in der zusammenfassenden Meldung zu erfassen, können in AccountOne für die Verkäufe über Amazon und alle weiteren Verkaufskanäle, bei denen die Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen, eingetragen werden.

Die Eintragung können Sie unter Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonto B2B vornehmen.

Nutzen Sie dafür die Schaltfläche "Neu +" in der Überschriftenleiste der Tabelle. Sie werden nun drei Eintragungsmöglichkeiten sehen:

  • Konto B2B
  • Konto B2B EU
  • Konto B2B Reverse Charge


Konto B2B

Tragen Sie hier das Erlöskonto für innergemeinschaftliche Lieferungen ein, die in dem Sitzstaat Ihres Mandats beginnen. Der Sitzstaat bemisst sich nach dem Land, welches Sie in den Kundenstammdaten eingetragen haben.

Regelfall: 4125 (Skr04) oder 8125 (Skr03)


Konto B2B EU

Diese Eintragung ist nur dann notwendig, wenn Ihr Mandat die ausländischen Lager von Amazon im Rahmen des PAN-EU oder EFN Netzwerkes nutzt. Tragen Sie in diesem Fall hier das Erlöskonto ein, wenn die innergemeinschaftliche Lieferung nicht im Sitzstaat Ihres Mandats beginnt, beispielsweise, wenn aus einem polnischen Lager an einen Unternehmer mit Sitz in Frankreich geliefert wird und dieser seine französische Umsatzsteuer-ID angibt.

Es muss ein Konto ohne Umsatzsteuerautomatik und der BU-Schlüssel 230 verwendet werden.

Regelfall: 4001 (Skr04) oder 8001 (Skr03)


Konto B2B Reverse Charge

Diese Eintragung ist nur dann notwendig, wenn Ihr Mandat die ausländischen Lager von Amazon im Rahmen des PAN-EU oder EFN Netzwerkes nutzt. Es tritt in manchen Ländern in Kraft, in denen ein lokales Reverse-Charge-Verfahren gilt. In diesem Fall können Lieferungen unter Unternehmern innerhalb eines Landes mit Reverse Charge ausgeführt werden und sind so für den Liefernden steuerfrei. Tragen Sie in diesem Fall hier das Erlöskonto ein, wenn die innergemeinschaftliche Lieferung im selben Staat beginnt und endet (nur FR, IT und ES).


Im Export

Der Buchungssatz im Export wird später die Umsatzsteuer-ID des Empfängers enthalten, sodass automatisch die zusammenfassende Meldung aus Ihrem System erzeugt werden kann. Dies gilt nur für in Deutschland zu meldende innergemeinschaftliche Lieferungen.


B2B-Erlöse aus anderen EU Ländern unter Anwendung der OSS Regelungen

Bisher wurden innergemeinschaftliche Lieferungen, deren Beginn nicht in Deutschland lag, falsch von DATEV verarbeitet. Als Ursprungsland wurde von DATEV automatisch Deutschland angegeben. DATEV hat dies mittlerweile mit einem Update behoben. In diesem Zuge sind auch Anpassungen in AccountOne notwendig gewesen.

Seit dem DATEV Servicerelease 10.15 (Stand 30.09.2021) stehen neue Automatikfunktionen zur Verfügung, die neue Sammelfunktionen und Standardsteuerschlüssel für Lieferungen und sonstige Leistungen im B2B-Bereich beinhalten. Die Funktionen und die Sammelfunktionen sind nicht im Standard hinterlegt, sondern individuell anzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Steuerschlüssel-Tabelle für Regelbesteuerung ab 2021 (Dok.-Nr. 0904313)

Mit diesen Automatikfunktionen können B2B-Umsätze erfasst werden, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind und nicht in der OSS-EU-Auswertung ausgewiesen werden dürfen:

  • AM 170 000, BU 230 – steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Abnehmer mit USt-IdNr., Ursprungsland nicht Inland.

Wir haben Ihnen dazu die Möglichkeit geschaffen, unter Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonto B2B für Erlöse B2B EU (innergemeinschaftliche Lieferungen, die in einem anderen EU Land beginnen) einen entsprechenden Steuerschlüssel zu hinterlegen.

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