Lieferschwellen und Lieferschwellenverzicht

Geändert am Fri, 16 Feb 2024 um 11:12 AM

Die Überwachung und laufende Bewertung der Lieferschwellen auf Basis der durch AccountOne ermittelten Werte stellt eine Schlüsselfunktion von AccountOne dar.


Die Lieferschwellen als solche werden dezentral durch uns für die Mandanten gepflegt. Anschließend kannst Du diese unter Benutzer -> Umsatzsteuer -> Lieferschwellen einsehen.



Du findest hier folgende Angaben:


  • Firma
  • Empfangsland: Land, in das die Ware verschickt wurde
  • Jahr
  • im Vorjahr überschritten: Angabe, ob die Lieferschwelle bereits im Vorjahr überschritten wurde
  • Lieferschwelle €: Lieferschwelle für das jeweilige Land
  • Lieferwert bisher Netto €: Summe aller Lieferungen aus einem anderen EU Land in das Empfangsland als Nettowert innerhalb eines Jahres
  • Lieferschwelle ausgereizt in %: Bei Überschreitung der Lieferschwelle siehst Du hier den prozentualen Wert der aktuellen Überschreitung
  • LS noch frei: Gibt an, bis zu welchem Restbetrag die Lieferschwelle für dieses Jahr eingehalten wird
  • LS überschritten am: Datum, an dem die Lieferschwelle überschritten wurde
  • LS überschritten mit Ordernummer: Ordernummer der Bestellung, durch welche die Lieferschwelle überschritten wurde


Bitte beachte, dass hier nur die Lieferungen aufgeführt werden, die in einem anderen EU Land beginnen, als dem Empfangsland. Liefert ein Onlinehändler beispielsweise nur aus Deutschland, wird die Lieferschwelle in Deutschland bei 0,00 € liegen.


Lieferschwellenüberwachung vor 2022

Seit 2022 gibt es, wie auch im Screenshot oben zu sehen ist, eine Lieferschwelle für die gesamte Europäische Union. Bis 2021 waren die Lieferschwellen für die einzelnen Länder geregelt. Diese Aufspaltung lässt sich in AccountOne problemlos abbilden und wird im folgenden Screenshot beispielhaft gezeigt:



Lieferschwellenverzicht (Optierung)

Die Lieferschwelle als solche stellt bereits eine Vereinfachungsregelung für Unternehmer dar. Gilt im Grundsatz, dass die Lieferung dort steuerpflichtig ist, wo sie sich am Ende der Beförderung befindet, schützt die Lieferschwelle vor der sofortigen steuerlichen Registrierung im Empfangsland und somit vor nicht unerheblichem Aufwand. Dabei kann es jedoch sinnvoll sein auf diese Regelung zu verzichten und zwar immer dann, wenn der Steuersatz im Empfangsland niedriger ist, als der im Absenderland. Dies wäre zum Beispiel bei der Länderbeziehung Polen (23%) nach Deutschland (19% bzw. 16%) der Fall. Hier kann der Händler bei einem Lieferschwellenverzicht 4% bzw. 7% Marge einsparen. Der Lieferschwellenverzicht wird dem Finanzamt im Absenderland angezeigt und erfolgt in der Regel über die Registrare. Um diesen zu beantragen, setze Dich bitte mit dem Unternehmen zusammen, das die Umsatzsteuer im Ausland meldet.


Ist der Verzicht erklärt, kannst Du das entsprechende Datum, zu welchem der Verzicht gültig wird, bei uns hinterlegen:



Sofern der Verzicht bereits im Vorjahr erfolgt ist, achte bitte darauf, dass die Eintragung im laufenden und in den entsprechenden Vorjahren erfolgt. Bei dem nächsten Jahresübertrag wird dieser automatisch mit übertragen.

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