Amazon Buchungsschlüssel Drittland

Geändert am Mo, 1 Sep um 4:50 NACHMITTAGS

In AccountOne kann über das Feld "Amazon Buchungsschlüssel Drittland" ein spezieller Buchungsschlüssel für Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG (nur für Amazon) hinterlegt werden. Anhand des gesonderten Buchungsschlüssels wird eine automatisierte Abbildung von Reverse-Charge-Fällen ermöglicht, die keinerlei manuelle Nacharbeitung für Drittland-Transaktionen benötigt. Die Einstellung wird unter Benutzer -> Buchhaltung -> Aufwandskonten vorgenommen.




Dies umfasst folgende Amazon Marktplätze:

  • amazon.com (USA)
  • amazon.ca (Kanada)
  • amazon.com.mx (Mexiko)
  • amazon.com.br (Brasilien)
  • amazon.in (Indien)
  • amazon.co.jp (Japan)
  • amazon.com.cn (China)
  • amazon.sg (Singapur)
  • amazon.com.au (Australien)
  • amazon.ae (Vereinigte Arabische Emirate)
  • amazon.com.tr (Türkei)
  • amazon.eg (Ägypten)
  • amazon.co.za (Südafrika)


Ist der Amazon Buchungsschlüssel Drittland nicht hinterlegt, wird auf den Eintrag in der Spalte "Buchungsschlüssel" zurückgegriffen.


Zusatzinfo für Nicht-DATEV-Nutzer:

Der Buchungsschlüssel kann individuell angepasst werden. Falls Du kein DATEV oder ein nicht-kompatibles FiBu-System verwendest, nutze eigene Kontierungslogiken oder vom System vorgegebene Schlüssel. Die Anpassung sorgt dafür, dass auch in alternativen Buchhaltungssystemen die richtige steuerliche Behandlung abgebildet wird.

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