Nullsatz (Steuersatz 0%)

Geändert am Fr, 24 Jul um 4:32 NACHMITTAGS

Nullsatz (Steuersatz 0%) - Verwendung in AccountOne

Für einen Artikel mit 0 % Umsatzsteuer brauchst Du zwei Einstellungen: den Steuersatz 0 % am Artikel und ein hinterlegtes Nullsatz-Erlöskonto. Erst beide zusammen buchen einen 0 %-Umsatz korrekt.

Wann der Nullsatz gilt

Der 0 %-Satz gilt in Deutschland derzeit nur für bestimmte Photovoltaik-Lieferungen nach § 12 Abs. 3 UStG – etwa Solarmodule, wesentliche Komponenten und Stromspeicher (seit 1. Januar 2023, Stand 2026 weiterhin gültig). Für alle anderen Waren gelten 19 % bzw. 7 %.

Entscheidend ist außerdem, an wen Du lieferst: Begünstigt ist nur die Lieferung an den Betreiber der Anlage. Lieferungen an Zwischenhändler, Wiederverkäufer oder Installateure bleiben in der Regel bei 19 % – ebenso Lieferungen an Unternehmen, welche die Komponenten weiterverkaufen oder verbauen, statt sie selbst als Anlagenbetreiber zu nutzen. Ein Unternehmen kann aber selbst Betreiber sein; dann kann der Nullsatz greifen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Nullsatz ist kein rein deutsches Thema: Viele EU-Länder führen einen Umsatzsteuer-Nullsatz (0 %). Für Photovoltaik ist die Grundlage die EU-Richtlinie 2022/542, die den Mitgliedstaaten 0 % auf Solaranlagen für Wohn- und öffentliche Gebäude erlaubt – aber nicht vorschreibt. Was konkret unter den 0 %-Satz fällt, unterscheidet sich je Land; einige wenden statt 0 % ermäßigte Sätze an (z. B. Frankreich, Italien). 

ℹ️ Hinweis für Steuerkanzleien: Der Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG ist ein echter Steuersatz von 0 %, keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG – der Umsatz bleibt steuerpflichtig, der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Die Voraussetzungen (u. a. Lieferung an den Anlagenbetreiber, Bruttoleistung laut MaStR i. d. R. bis 30 kWp) sind im Einzelfall zu prüfen und zu dokumentieren.

Bevor Du beginnst

Du brauchst Zugriff auf die Artikelstammdaten und auf Benutzer › Buchhaltung › Erlöskonten. Kläre vorab mit Deiner Steuerkanzlei, welche Artikel unter den Nullsatz fallen – AccountOne wendet nur den Satz an, den Du setzt.

Schritt für Schritt

Der Steuersatz am Artikel ist der Auslöser: Erst wenn er auf 0 % steht, greift die Kontierung.

Schritt 1: Steuersatz 0 % am Artikel setzen (Pflicht)

Wo Du die Einstellung findest, hängt von Deinem Konto ab – Du siehst immer nur eine der beiden Stellen, nie beide:

  • User-ID bis 14000 (bzw. noch nicht die Artikelstammdaten (NEU) umgestellt): Benutzer › Artikel Stammdaten › Mehrwertsteuer (Artikel) – Vorgehen siehe unten.
  • User-ID über 14000: Benutzer › Artikelstammdaten (NEU) – Vorgehen im Hilfe-Artikel Mehrwertsteuer (Artikel) – NEU.


In Mehrwertsteuer (Artikel):

  1. Klicke auf Detaillierte Einstellmöglichkeiten – aufklappen.
  2. Wähle den orangefarbenen Nullsatz (0,00 %) – entweder in der Zeile des jeweiligen Landes oder oben unter Für alle Länder gleichzeitig.
Detaillierte Einstellmöglichkeiten mit dem orangefarbenen Nullsatz je Land

Danach zeigt die Spalte Länderspezifischer Umsatzsteuersatz den Nullsatz orange an (z. B. „DE"):

Schritt 2: Nullsatz-Erlöskonto festlegen

  1. Erlöskonten öffnen – Benutzer › Buchhaltung › Erlöskonten.
  2. Zielkonto eintragen – in der Spalte Erlöskonto Nullsatz. Standard ist 4290 (SKR04) bzw. 8290 (SKR03); AccountOne stellt dafür eine Musterkontierung für SKR03 und SKR04 bereit.
  3. Optional: Buchungsschlüssel hinterlegen.
  4. Speichern.
Benutzer › Buchhaltung › Erlöskonten mit der Spalte „Erlöskonto Nullsatz"

⚠️ Wichtig: Ohne gesetzten Steuersatz 0 % am Artikel greift die Kontierung nicht. Ein hinterlegtes Erlöskonto allein genügt nicht.

Ergebnis prüfen

Richtig eingestellt ist alles, wenn der Artikel 0 % zeigt, in der Spalte Erlöskonto Nullsatz ein Konto steht und die Umsätze im Buchungsstapel (der Datei für den DATEV-Import) auf diesem Konto mit 0 % erscheinen – ohne ausgewiesenen Steuerbetrag.

ℹ️ Hinweis für Steuerkanzleien: Diese Umsätze fließen in der USt-Voranmeldung in Kennzahl 87 („Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 0 %"). Prüfe im Buchungsstapel den passenden Steuerschlüssel bzw. das Konto.

Details zur buchhalterischen Behandlung (DATEV, USt-VA)
  • Umsatzart: Steuerpflichtiger Umsatz zum Steuersatz 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG – keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG. Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten.
  • USt-VA: Kennzahl 87. Die Steuer beträgt 0 €, gemeldet wird nur die Bemessungsgrundlage.
  • Konten: Standard in AccountOne ist 4290 (SKR04) bzw. 8290 (SKR03); ein abweichendes Konto laut Kontenrahmen des Mandanten ist möglich. DATEV hat keine neuen Steuerschlüssel eingeführt, sondern bestehende um 0 % ergänzt. Konkreter Schlüssel: mit der Steuerkanzlei abzustimmen.
  • Abgrenzung: Nicht mit steuerfreien Lieferungen (innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr) verwechseln – andere Kennzahlen, andere Schlüssel.

Stand: 2026. Rechtslage und DATEV-Vorgaben können sich ändern; die Beurteilung im Einzelfall obliegt Deiner Steuerkanzlei. AccountOne leistet vorbereitende Buchhaltung, keine Steuerberatung.

Häufige Stolpersteine

  • Steuersatz am Artikel vergessen. Nur das Erlöskonto zu pflegen reicht nicht – ohne 0 % am Artikel greift die Kontierung nicht.
  • 0 % mit „steuerfrei" verwechselt. Der Nullsatz ist steuerpflichtig mit 0 %, keine Steuerbefreiung.
  • Nullsatz pauschal fürs ganze Sortiment. Er gilt nur für begünstigte Photovoltaik-Produkte – prüfe je Artikel.
  • 0 % auf Wiederverkäufer oder Zwischenhändler angewendet. Begünstigt ist nur die Lieferung an den Betreiber der Anlage. Lieferungen an Zwischenhändler, Wiederverkäufer oder Installateure – auch an Unternehmen – bleiben in der Regel bei 19 %.
  • Voraussetzungen nicht dokumentiert. Halte die Nachweise für Deine Steuerkanzlei bereit.

Wenn etwas nicht stimmt

Bucht ein 0 %-Umsatz nicht auf das Nullsatz-Konto, halte für den Support bereit: den betroffenen Artikel bzw. das Erlöskonto, den Marktplatz, den Zeitraum, die Bestell- bzw. Rechnungsnummer (Belegfeld 1 der DATEV-Datei) und einen Screenshot der Steuersatz-Einstellung.

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