Seit dem 01.07.2021 greifen in Europa die neuen Regelungen zum One-Stop-Shop. In diesem Zuge ergeben sich auch einige Änderungen im Buchungsverhalten und damit auch in unseren Exporten.
In diesem Artikel möchten wir Dir erklären, wie Du die notwendigen Einstellungen für die OSS Buchungen vornimmst und welche Voraussetzungen zum Einspielen der Buchungsdaten für die Buchungsperiode 07/2021 vorliegen.
Seit dem 01.10.2021 steht die Steuererklärung für die OSS Meldung des III. Quartals erstmalig zur Verfügung. Anders, als bisher vom BZSt kommuniziert, wird es für die Meldung keine Möglichkeit geben, die einzelnen Ländereinträge hochzuladen. Die Eintragung muss demnach händisch in das BOP Portal gemacht werden.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass hier eine Aufteilung nach Absender- und Empfangsländern sowie nach Steuersätzen erfolgen muss. Demnach kann es auch bei kleinen Mandanten zu vielen Einträgen kommen. Der zeitliche Aspekt der Meldung sollte dabei nicht unterschätzt werden. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer Lösung, die Übertragung der Werte in das BOP so komfortabel wie möglich zu gestalten und werden Dich nach Fertigstellung per Newsletter informieren (eine Anmeldung dazu ist von Deiner Seite nicht notwendig).
Unter OSS Meldung in BOP-Portal durchführen findest Du eine Ausfüllanleitung für die OSS Meldung.
Inhaltsverzeichnis
- To-Do's & Checkliste für Buchungen ab Periode 07/2021
- Voraussetzungen der Buchhaltungssoftware
- Voraussetzungen in AccountOne
- Mandanten ohne OSS mit PAN-EU
- Mandanten mit IOSS
- "DE" als Betriebsstättenland
- Neue Abbildung in der Umsatzmatrix
- Neue Abbildung in anderen Auswertungen
- Korrekturen zu Umsätzen aus dem Zeitraum vor dem 01.07.2021
- Festschreibung
- Weiterführende Informationsquellen
To-Do's & Checkliste für Buchungen ab Periode 07/2021
Die nachfolgenden Punkte müssen vor dem ersten Import der Buchungsdaten für die Periode ab 07/2021 erledigt werden:
- DATEV Kanzlei Rechnungswesen wurde auf Version 10 aktualisiert (DATEV Arbeitsplatz Version 15)
- (Das Buchhaltungssystem unterstützt DATEV-Importe nach der Version 700 und Buchungsversion 12)
- Die Umsatzsteueridentifikationsnummern aller Absenderländer sind in AccountOne hinterlegt
- Die besonderen OSS Erlöskonten wurden in AccountOne hinterlegt
- Die Angaben zur OSS Kontierung wurden in AccountOne hinterlegt
- (Die Angaben zur IOSS Kontierung wurden in AccountOne hinterlegt)
- Festschreibung wird genutzt
Voraussetzungen der Buchhaltungssoftware
DATEV:
Um die OSS Regelungen korrekt abzubilden, muss die Buchhaltungssoftware die neuesten Exporte abbilden können. Bei DATEV Kanzlei Rechnungswesen betrifft das die Version 10.ff. (DATEV Arbeitsplatz Version 15). Diese steht seit dem 06.08.2021 per DFÜ Download bereit. Alternativ kann die Version auch unter DATEV Datenträger Download bezogen werden (hierfür ist ein Login per Smartcard oder Smartlogin notwendig):
Andere Buchhaltungssoftware:
Bitte stelle sicher, dass Dein Buchhaltungsservice DATEV-Exporte (EXTF-File) mit der Version 700 und der Buchungsversion 12 unterstützt. In diesem Fall sind die zusätzlichen OSS Sachverhalte in dem Export abgebildet.
Voraussetzungen in AccountOne
Um die OSS Sachverhalte abzubilden, bedarf es weiterer Zusatzangaben, welche Du, sofern noch nicht geschehen, bitte in AccountOne hinterlegst.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Bitte hinterlege alle Umsatzsteueridentifikationsnummern, die Dein Unternehmen derzeit besitzt. Insbesondere in PAN-EU Fällen werden die UST-ID's der Länder für die Lager benötigt, da diese Grundlage der Buchungssätze sind.
Die Hinterlegung der Umsatzsteueridentifikationsnummern kannst Du unter Benutzer -> Umsatzsteuer -> Umsatzsteueridentifikationsnummer vornehmen.
Angaben zur OSS Kontierung
Die Kontierung der Auslandssachverhalte findet wie folgt statt:
Mit OSS Lieferschwellenüberschreitung oder -verzicht und Registrierung zum OSS
DE -> DE: Es wird weiter wie bisher mit den Automatikkonten 8400/4400 bzw. 8300/4300 (bzw. individuell angelegte Konten) gebucht. Es ist kein spezieller Buchungsschlüssel zu hinterlegen.
DE -> EU1: Es wird weiter wie bisher mit den Automatikkonten 8320/4320 (bzw. individuell angelegten Konten) gebucht. Es wird der Steuerschlüssel 240 verwendet.
EU1 -> DE: Es sind besondere Konten zu hinterlegen, da die Umsätze in Deutschland zwar steuerpflichtig sind, aber nicht in die deutsche Umsatzsteuervoranmeldung gehören. Es dürfen keine Automatikkonten verwendet werden. Es wird standardmäßig der Buchungsschlüssel 285 verwendet.
EU1 -> EU2: Für diese Lieferungen werden weiterhin die Standardkonten 8320/4320 (bzw. individuell angelegte Konten), welche in den einzelnen Ländern aktuell hinterlegt sind, verwendet. Es wird standardmäßig der Buchungsschlüssel 241 verwendet.
EU1 -> EU1: Für diese Lieferungen werden weiterhin die Standardkonten 8320/4320 (bzw. individuell angelegte Konten), welche in den einzelnen Ländern aktuell hinterlegt sind, verwendet. Es wird standardmäßig der Buchungsschlüssel 241 verwendet.
Ohne OSS Lieferschwellenüberschreitung oder -verzicht
DE -> DE: Es wird weiter wie bisher mit den Automatikkonten 8400/4400 bzw. 8300/4300 (bzw. individuell angelegte Konten) gebucht. Es ist kein spezieller Buchungsschlüssel zu hinterlegen.
DE -> EU1: Es wird weiter wie bisher mit den Automatikkonten 8400/4400 bzw. 8300/4300 (bzw. individuell angelegte Konten) gebucht. Es ist kein spezieller Buchungsschlüssel zu hinterlegen.
EU1 -> DE: Es sind besondere Konten zu hinterlegen, da die Umsätze in Deutschland zwar steuerpflichtig sind, aber nicht in die deutsche Umsatzsteuervoranmeldung gehören. Es dürfen keine Automatikkonten verwendet werden. Es wird standardmäßig der Buchungsschlüssel 290 verwendet.
EU1 -> EU2: Für diese Lieferungen werden weiterhin die Standardkonten 8320/4320 (bzw. individuell angelegte Konten), welche in den einzelnen Ländern aktuell hinterlegt sind, verwendet. Es wird standardmäßig der Buchungsschlüssel 242 verwendet.
EU1 -> EU1: Für diese Lieferungen werden weiterhin die Standardkonten 8320/4320 (bzw. individuell angelegte Konten), welche in den einzelnen Ländern aktuell hinterlegt sind, verwendet. Es wird standardmäßig der Buchungsschlüssel 242 verwendet.
Eine Erläuterung zu den neuen Steuerschlüsseln findest Du weiter unten im Text, bzw. in dem folgenden Lexinformdokument: OSS-Verfahren: Umsetzung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.
Hinterlegung der besonderen OSS Konten
Für die Buchungsschlüssel 285 und 290 müssen separate Erlöskonten angelegt werden. Dies kannst Du unter Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonten OSS / IOSS vornehmen. Bitte beachte, dass es sich bei den Erlöskonten nicht um Automatikkonten handeln darf. Du kannst die Konten beispielsweise im Bereich 4200/8200 ff. verwenden.
Wenn Du für unterschiedliche Empfangs- und Absenderländer unterschiedliche Kontierungen hinterlegen möchtest, kannst Du diese auch unter Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonten OSS / IOSS hinterlegen. Gehe dafür beim gewünschten OSS Sachverhalt, z. B. "DE nach EU1 - BU 240 - OSS ", auf "Bearbeiten", setze das Empfangsland in der Zeile "Land" ein, trage das Erlöskonto unter "OSS Erlöskonto" ein und sichere Deine Einstellungen anschließend, indem Du auf den Button "Als Kopie speichern" klickst. Mehr Informationen findest Du hier.
Sofern unter "OSS Erlöskonto" kein Erlöskonto angegeben ist, wird das Erlöskonto für das steuerpflichtige Land, welches unter Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonten hinterlegt ist, verwendet. In der Umsatzmatrix kannst Du nachvollziehen, in welchem Land der Artikel steuerpflichtig ist und in den Erlöskonten findest Du die passende Kontierung.
Möchtest Du Einträge mit gleicher Kontierung bearbeiten, nutze die Funktion "Kontierungsersetzung". So sparst Du Dir das Bearbeiten der einzelnen Zeilen und änderst alle Kontierungen gleichzeitig. Beispielsweise würdest Du, wie unten auf dem Screenshot zu sehen ist, alle Zeilen mit dem OSS Erlöskonto 4210 durch das neue Konto 4220 ersetzen.
Angaben zur OSS Registrierung
Zu den oben bereits genannten Angaben benötigen wir darüber hinaus die Information, ob Du am OSS Verfahren teilnimmst und ob Du auf die Umsatzschwelle verzichtet hast. Bitte beachte, dass bei Verwendung des Rechnungsservices von Amazon dieser davon ausgeht, dass Du im OSS registriert bist und auf die Umsatzschwelle verzichtet hast. Die Einstellungen zur OSS-Registrierung kannst Du unter Benutzer -> Meine Daten im Reiter OSS vornehmen:
Bitte beachte, dass das "OSS ab Datum" nicht vor dem 01.07.2021 liegen darf.
Die neuen Steuerschlüssel im Überblick
241:
Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland
(unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten)
- Innergemeinschaftlicher Fernverkauf über Lager - EU1 -> EU2
- Deutscher UN liefert Ware aus Lager in EU1 an Privat in EU2
- Umsatzschwelle überschritten
- Steuerpflichtig im Bestimmungsland EU2
241 Nr. 2:
Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland
(innerhalb eines EU-Mitgliedstaates – "domestic sale")
- Innergemeinschaftlicher Fernverkauf über Lager - EU1 -> EU1
- Deutscher UN liefert Ware aus Lager in EU1 an Privat in EU1
- Umsatzschwelle überschritten
- Steuerpflichtig im Bestimmungsland EU1
242:
Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, § 3c Abs. 4 UStG.
Innergemeinschaftlicher Fernverkauf über Lager - EU1 -> EU2.
- Deutscher UN liefert Ware aus Lager in EU1 an Privat in EU2
- Umsatzschwelle nicht überschritten
- Steuerpflichtig im Ursprungsland EU1
285:
Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, nur OSS.
Innergemeinschaftlicher Fernverkauf über Lager - EU1 -> DE.
- Deutscher UN liefert Ware aus seinem Lager in EU1 an Privat in DE
- Steuerpflichtig im Bestimmungsland DE
- Es muss ein spezielles Konto angelegt werden, welches kein Automatikkonto ist
290:
Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, nicht OSS.
Innergemeinschaftlicher Fernverkauf über Lager - EU1 -> DE.
- Deutscher UN liefert Ware aus seinem Lager in EU1 an Privat in DE
- Steuerpflichtig im Bestimmungsland DE
- Es muss ein spezielles Konto angelegt werden, welches kein Automatikkonto ist
Mandanten ohne OSS mit PAN-EU
Mandanten mit IOSS
Grundsätzlich sieht DATEV derzeit die Abbildung von Lieferungen aus dem Drittland in die EU unter Anwendung des IOSS Verfahrens nicht vor. Wir haben die IOSS Fälle (insbesondere bei Lieferungen aus Großbritannien nach Irland, oder andere EU Staaten) mit dem IOSS Marker im Sonderstatus der Matrix gekennzeichnet. Du kannst hierfür eigene Konten unter "Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonten OSS / IOSS" vergeben.
"DE" als Betriebsstättenland
Das "DE" gilt immer als Betriebsstättenland. Besonders zu beachten ist dies für Unternehmen, deren Bertiebsstättenland außerhalb von Deutschland liegt. Beispielsweise bei den Steuerschlüsseln 240 und wird "DE" angegeben, da "AT" zu "EU1" sonst vom System als BU 241 eingestuft wird. Nur bei dem Steuerschlüsse 285 ist "DE" Deutschland. Korrekt angeben lässt sich das wie in diesem Beispiel abgebildet:
In der Umsatzmatrix sollte dieser Sachverhalt wie in dem folgenden Beispiel zu finden sein:
Neue Abbildung in der Umsatzmatrix
In der Umsatzmatrix werden die OSS Fälle gesondert gekennzeichnet. Dafür wurde der B2B Status in "Sonderstatus" umbenannt. Hier findest Du künftig die Einsteuerung in OSS nach den folgenden Angaben:
- DE nach EU1 - BU 240 - OSS
- EU1 nach DE - BU 290 - kein OSS
- EU1 nach DE - BU 285 - OSS
- EU1 nach EU1 - BU 242 - kein OSS
- EU1 nach EU1 - BU 241
- EU1 nach EU2 - BU 241 - OSS
Neue Abbildung in anderen Auswertungen
In Deinem Export Dashboard unter Plausibilität werden künftig ebenfalls die OSS Erlöse der einzelnen Länder ausgegeben.
In Deinem Export Dashboard unter Plausibilität -> Warenbewegung und Mwst-Bewertungen werden künftig ebenfalls die OSS Erlöse der einzelnen Länder ausgegeben.
Korrekturen zu Umsätzen aus dem Zeitraum vor dem 01.07.2021
Derzeit gibt es keine eindeutige Rechtsprechung, wie mit Gutschriften für Erlöse aus dem Zeitraum vor dem 01.07.2021 umzugehen ist. DATEV vertritt derzeit die Auffassung, dass diese in den einzelnen Ländern über die lokalen Steueranmeldungen zu erfolgen haben. Bis zur abschließenden Klärung folgen wir dieser Auffassung, um die Buchungen in DATEV zu ermöglichen. (DATEV Lexinfom 102119). Sollte zu einem späteren Zeitpunkt feststehen, dass die Korrekturen nach OSS gemeldet werden dürfen, werden entsprechende Korrekturbuchungen automatisch über die Festschreibung erstellt.
Festschreibung!
Es ist essenziell wichtig, dass mit der Einführung in OSS die Festschreibung in AccountOne genutzt wird. Eine bereits abgegebene OSS Meldung kann nicht korrigiert werden. Die Korrektur muss mit entsprechendem Vermerk in der Folgeperiode erfolgen. Dies kann nur dann erfolgen, wenn die Festschreibung genutzt wird. Weitere Informationen zur Festschreibung findest Du hier: Festschreibung.
Bitte beachte, dass das Öffnen einer Festschreibung mit einem Entgelt i.H.v. 95,00 € zzgl. MwSt. einhergeht.
Weiterführende Informationsquellen
- OSS-Verfahren: Umsetzung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen (Lexinform Nummer 1020263)
- OSS: Neue Regelungen für sonstige Leistungen, Fernverkäufe und Lieferungen über elektronische Schnittstellen / One-Stop-Shop-Verfahren (Lexinform Nummer 1018552)
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