Seit einiger Zeit weist die OTTO Payments GmbH im Kontoauszug zwei neue Transaktionstypen aus, die im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer (USt) stehen.
Der Vorgangstyp VAT_CORRECTION beschreibt die Korrektur der Umsatzsteuer auf uneinbringliche Forderungen. Diese Beträge werden vom Guthabenkonto des Händlers abgezogen. Grundlage hierfür ist der geschlossene Factoring- und Zahlungsdienstrahmenvertrag, in dem geregelt ist, dass die OTTO Payments GmbH den entsprechenden Umsatzsteuerbetrag belastet (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, vgl. § 3.3.3 des Vertrags).
Der Vorgangstyp VAT_REFUND hingegen bezeichnet die nachträgliche Rückerstattung einer zuvor vorgenommenen Umsatzsteuerkorrektur (VAT_CORRECTION). In diesem Fall wird der Betrag dem Guthabenkonto des Händlers wieder gutgeschrieben. Dies bedeutet eine Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG.
Beide Vorgänge sind direkt im Kontoauszug (Guthabenkonto) des Händlers sichtbar. Als Händler erhältst Du monatlich per E-Mail eine Liste der uneinbringlichen Forderungen, gem. § 3.3.3 des Factoring- und Zahlungsdienstrahmenvertrags, die durch OTTO mit entsprechenden Belegen sowie CSV-Dateien bereitgestellt wird.
Screenshot aus dem "Kontoauszug" von OTTO mit den "Vorgangstypen" (VAT_CORRECTION und VAT_REFUND)
Upload über den Smart Import
Navigiere für den Upload der Dateien zu Buchungen -> Uploaddaten -> Smart Import. Ziehe anschließend die csv-Dateien auf den Drag&Drop-Kasten und klicke auf "Aktualisieren".
Nach dem erfolgreichen Upload werden die Dateien in der Liste im unteren Bereich der Seite angezeigt. Eine detaillierte Anleitung zum Dateiupload über den Smart Import findest Du in unserem Hilfeartikel zum Smart Import.
Kontierung
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