Rabatt vs. Gutschein
Zuallererst müssen wir im Onlinehandel zwischen Rabatt und Gutschein unterscheiden. Der Rabatt wird als Sofortabzug auf den Kaufpreis angewendet. Dabei wird der Kaufpreis erlösmindernd um den entsprechenden Betrag verringert. Der Rabatt kann in Form eines Couponcodes oder beispielsweise kostenfreier Versandkosten entstehen.
Der Gutschein hingegen berechtigt den Inhaber des Gutscheins zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu dem Wert, welcher im Gutschein festgelegt ist. Es handelt sich um Inhaberzeichen nach § 807 BGB, die den Begünstigten nicht benennen (müssen) und bei denen der Verpflichtungswille des Ausstellers darauf gerichtet ist, die Leistung an jeden Inhaber zu erbringen.
Im E-Commerce taucht die Bezeichnung "Gutschein" immer wieder in Verbindung mit Rabattcoupons auf. Diese Definition ist aber in diesem Kontext irreführend und für den Endverbraucher gedacht. Daher muss stets unterschieden werden, ob es sich um einen Rabattcode handelt, der beim Kauf den Erlös schmälert, oder um einen echten Gutschein, der an Stelle von Geld zum Bezug der Waren oder Dienstleistungen eingetauscht wird.
Rabatte in AccountOne
Rabatte werden in AccountOne automatisch berücksichtigt und sorgen für eine entsprechende Erlösschmälerung in der Buchung. Es ist nicht möglich die Rabatte gesondert zu buchen.
Einzweckgutscheine
Der Einzweckgutschein wird wie ein "normales Produkt" behandelt und bedarf keiner gesonderten Einstellung in AccountOne. Folgende Kriterien müssen für einen solchen Einzweckgutschein vorliegen:
- Lieferung oder sonstige Leistung ist hinreichend konkretisiert, sodass der steuerberechtigte Mitgliedstaat (Leistungsort) sowie der auf die Leistung entfallende Steuersatz und somit die geschuldete Umsatzsteuer bei Ausgabe feststehen;
- die Identität des leistenden Unternehmers wird auf dem Gutschein angegeben;
- der Gutschein kann auch zum Bezug mehrerer genau bezeichneter Einzelleistungen berechtigen. In diesem Fall muss der Gesamtbetrag im jeweiligen Verhältnis der Einzelleistungen aufgeteilt werden.
Mehrzweckgutschein
Der Mehrzweckgutschein kommt im E-Commerce immer mehr in Mode, insbesondere bei höherpreisigen Artikeln. In diesem Fall kommt es häufig vor, dass der Onlinehändler in seinem Shop Gutscheine anbietet, zum Beispiel, um diese nach dem Erwerb zu verschenken. Der Inhaber dieses Gutscheins kann dann Waren oder Dienstleistungen im Shop des Anbieters in Höhe des Gutscheins beziehen.
Artikelmerkmal in AccountOne setzen
Damit AccountOne einen Gutschein als solchen erkennen kann, muss zuerst der entsprechende Artikel markiert werden. Dies kannst Du unter Benutzer -> Artikel Stammdaten -> Einkaufspreise einstellen. Dafür suchst Du über den Filter den entsprechenden Artikel heraus (erfrage ggf. die genaue Bezeichnung bei Deinem Mandat). Bei dem Artikel setzt Du nun den Haken in der Spalte "Gutschein".
Der Haken muss immer im neuen Jahr neu gesetzt werden und auch wenn ein neuer Artikel "Gutschein" im Shop angelegt wird.
Kontierung für Mehrzweckgutscheinumsätze
Die Erlöse aus dem Verkauf von Mehrzweckgutscheinen sind zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht als Erlös und nicht als umsatzsteuerbar zu verbuchen (vgl. § 3 Abs. 5a UStG bzw. §§ 3a ff. UStG). Daher sind hier besondere Gegenkonten zu hinterlegen. Navigiere zu Benutzer -> Buchhaltung -> Erlöskonten Gutschein. Dort kannst Du ein entsprechendes Konto hinterlegen und ggf. auch eine Aufteilung nach Empfangsland vornehmen. Die Gutscheine kannst Du beispielsweise in den Verbindlichkeiten verbuchen.
Einlösung der Mehrzweckgutscheine
Wird ein Mehrzweckgutschein im Rahmen einer Bestellung im Onlineshop eingelöst, wird durch AccountOne eine normale Umsatzbuchung erzeugt. Diese wird dann auf den Debitoren gebucht, welchen Du für Gutscheine hinterlegt hast. Nun muss der Wert des eingelösten Gutscheins von dem von Dir im vorangegangenen Schritt hinterlegten Verbindlichkeitenkonto "Gutscheine" umgebucht werden. Diese Umbuchung muss manuell erfolgen.
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